Fluorfreie Schaum-Tubenfeuerlöscher ST 6 H und ST 9 H
Diese Schaum-Tuben-Feuerlöscher enthalten eine Tube mit PFAS1-freiem Schaumkonzentrat sowie Wasser mit zugesetzter Salzlösung. Dadurch lassen sie sich auch noch nach Eintritt des vorgesehenen Verbots von Fluorsubstanzen in Löschmitteln problemlos einsetzen.
Vorteile:
- Löschmittel enthält keine PFAS-Zusätze und ist gut biologisch abbaubar
- Wartungsfreundlich, da nur das fluorfreie Schaumkonzentrat in der Tube vorgeschriebenen Austauschfristen unterliegt und nicht das im Behälter befindliche Wasser mit Salzlösung
- Optimaler Löschmittelstrahl durch spezielle Löschdüse
- Armatur aus schlagfestem Hochleistungskunststoff: hohe Korrosionsbeständigkeit und Robustheit
- Geringes Gewicht
- Gute Dosierbarkeit durch jederzeit abstellbaren Löschmittelstrahl
- Sehr gute Löschwirkung durch Kombination mehrerer Löscheffekte
- Löschmittelbehälter aus qualitativ hochwertigem Stahl. Die hochresistente Innenbeschichtung garantiert höchstmöglichen Korrosionsschutz. Außenseite witterungsbeständig pulverbeschichtet
- Serienmäßige Standnocken
Typ | Artikelnummer | Brandklasse A | Brandklasse B | Löschmitteleinheiten |
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ST 6 H | 25790600 | 34 A | 144 B | Brandklasse A: 10 LE | Brandklasse: B 9 LE |
ST 9 H | 25790700 | 43 A | 183 B | 12 LE |
Wichtiger Hinweis
Die Chemikaliengruppe „PFAS“1 soll wegen ihrer gesundheits- und umweltbelastenden Eigenschaften EU-weit reguliert werden. Die speziellen Verbote gegen PFAS in Feuerlöschschäumen betreffen auch Ihre fluorhaltigen Bestandsfeuerlöscher!
Es werden unterschiedliche PFAS-Restriktionen angestrebt. Eine davon, die speziell Feuerlöschschäume betrifft, soll schon 2024 greifen! Wir klären auf, was Sie dazu wissen sollten und wie sich Betreiber darauf vorbereiten können.
Was hat es mit dem PFAS-Verbot auf sich?
PFAS sind wegen ihrer schmutz-, fett- und wasserabweisenden Eigenschaften in unzähligen Verbraucherprodukten enthalten. Was vor Jahrzehnten offenbar noch nicht absehbar war: Die Chemikalien sind in die Umwelt und ins Grundwasser gelangt und durch die Nahrungskette mittlerweile auch in unser Blut – und das weltweit. Sie sollen Auslöser zahlreicher, teils chronischer Krankheiten sein.
Da PFAS extrem langlebig sind, lassen sie sich nur schwer oder gar nicht abbauen. Daher sollen PFAS-haltige Produkte EU-weit schnellstmöglich vom Markt genommen werden. Bei der Produktion ist auf PFAS-freie Zusatzstoffe zurückzugreifen. Das ist nicht überall gleich schnell möglich. Für PFAS-haltige Schaumlöschmittel erfolgt das Verbot schrittweise:
Geplante Verbotsfristen
Offen
Ein Verbot des Inverkehrbringens von PFAS-haltigen Feuerlöschern und Ersatzlöschmitteln war für Ende 2024 geplant. Der Termin verschiebt sich aber offensichtlich. Es ist offen, wann genau die EU-Kommission darüber entscheidet.
Spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten:
endgültiges Verbot der Verwendung aller PFAS-haltiger Feuerlöschschäume.
- Was bedeutet das für Sie und Ihren Betrieb?
Alle Betriebe sind von diesem Verbot betroffen. Daher wird eine hohe Nachfrage nach PFAS-freien Feuerlöschern und der Entsorgung von fluorhaltigem Löschmittel erwartet. Je länger Sie warten, desto teurer könnte der Wechsel zu fluorfreien Alternativen für Sie werden.
- Was bedeutet das für Sie und Ihren Betrieb?
ACHTUNG! Erste Haftpflichtversicherer reagieren bereits und schließen PFAS aus Versicherungsdeckung aus!
Unabhängig vom Verbotsdatum wollen einige Versicherer schon heute nicht mehr für Schäden aufkommen, die im Zusammenhang mit PFAS stehen. Hier müssen Betreiber auch ihre fluorhaltigen Brandschutzanlagen oder Schaumfeuerlöscher berücksichtigen! (siehe "Fragen & Antworten", Punkt 6.)
Fragen & Antworten
Vor allem die Fluorzusätze bzw. PFAS in Schaumlöschmitteln ermöglichten eine effektive Bekämpfung von Flüssigkeitsbränden, also von Bränden der Brandklasse B (wie z. B. Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Stearin, Paraffin) und waren daher erforderlich. Erst seit kurzem sind fluorfreie Schaumlöschmittel auf dem Markt. (Vulkan hat mittlerweile sehr leistungsstarke Schaumgeräte im Produktportfolio, die sehr gut als Alternative zum fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher eingesetzt werden können.)
ZUR DEFINITION "PFAS":
„PFAS sind eine Gruppe von Industriechemikalien, die etwa 4.700 Substanzen umfasst. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften werden sie seit langer Zeit in vielen Industriebereichen und auch im Haushalt weit verbreitet eingesetzt. Der Nachteil dieser Verbindungen ist ihre Stabilität und Langlebigkeit (Persistenz), da viele PFAS toxisch sind und sich über die Nahrungskette anreichern.“1
„Die verschiedenen PFAS unterscheiden sich in der Länge ihrer Kohlenstoffketten und den im Molekül vorhandenen, weiteren Strukturen (funktionelle Gruppen). Bislang sind Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) die am besten untersuchten Verbindungen. Diese beiden Verbindungen gehören (zusammen mit anderen verwandten Verbindungen) zur sogenannten 'C8-Fluorchemie'“.2
Einschränkungen von Perfluoroktansäure (PFOA)
PFOA ist in der EU seit 2020 verboten. Der Anteil von PFOA darf nur noch maximal 0,0000025 % des Gewichtes beinhalten. Ab 2023 wird der Einsatz von PFOA in Feuerlöschmitteln vollständig verboten.Einschränkungen von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)
Die Grenzwerte von PFOS sind seit 2011 in einer EU-Richtlinie geregelt. Danach darf PFOS nur noch mit maximal 0,001 % des Gewichtes in Feuerlöschmitteln enthalten sein.
„Daneben gibt es aber PFAS mit längeren oder kürzeren Kohlenstoffketten. Seit man die problematischen Eigenschaften von PFOA und PFOS erkannt hat, werden alternativ andere Verbindungen eingesetzt, darunter auch PFAS mit kürzeren perfluorierten Kohlenstoffketten.
Außerdem sind zahlreiche sogenannte Vorläuferstoffe im Einsatz, zum Beispiel durch Ether-Bindungen unterbrochene PFAS. Diese Vorläuferstoffe können beispielsweise in schwer abbaubare PFAS wie z. B. PFOA oder PFOS umgewandelt werden.“3
„Entsprechend der Länge der fluorierten Kohlenstoffketten unterscheidet man kurzkettige und langkettige PFAS. Bei den PFCA spricht man bei Verbindungen mit kürzeren Kohlenstoffketten als Perfluoroktansäure (PFOA) von ‚kurzkettig‘.
Zu den kurzkettigen PFCA gehören also
- Perfluorbutansäure (PFBA),
- Perfluorpentansäure (PFPeA),
- Perfluorhexansäure (PFHxA) und
- Perfluorheptansäure (PFHpA).
Bei PFOA, Perfluornonansäure (PFNA) und Verbindungen mit längeren Kohlenstoffketten spricht man von langkettigen PFCA.“4
„Neben der Bezeichnung ‚PFAS‘ für poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen werden häufig auch die Abkürzungen ‚PFT‘ für Perfluortenside und ‚PFC‘ für Per- und polyfluorchemikalien genutzt. Ihre Abgrenzung erfolgt nicht immer scharf. Eine Verwendung dieser Begriffe für die Gruppe der PFAS sollte vermieden werden, da es sich dabei um verschiedene Gruppen von Chemikalien handelt.“5
Inhaltsstoffe derzeitige Schaumlöschmittel
Die derzeit häufig in Schaumfeuerlöschern verwendeten PFC Schaummittel basieren auf kurzkettigen C6-Telomeren (PFHxA) und enthalten daher meist kein PFOA (langkettige C8-Telomere). Das Umweltbundesamt setzt sich dafür ein, dass auch die C6-basierten PFHxA innerhalb der EU reguliert werden.
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Quellen:
1 Webseite des Umweltbundesamtes, „Perfluorierte Alkylsubstanzen – PFAS", Abs. 1 + 2, Stand 02.08.2022
2 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 1, letzter Absatz (PDF), Stand 02.08.2022
3 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 1, Ende letzter Absatz, Seite 2, Absatz 1, Stand 02.08.2022
4 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 2, Abs. 3 + 4, Stand 02.08.2022
5 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 2, Abs.7, Stand 02.08.2022
Wenn Schaumfeuerlöscher, dann 100 % fluorfrei
Sollten Betreiber ihre fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher ersetzen oder austauschen müssen oder ihr Brandschutzkonzept bei der Erstausrüstung Schaumfeuerlöscher für die Brandklassen A + B fordern, dann empfehlen wir, ab sofort fluorfreie Schaumfeuerlöscher zu wählen. Das wäre langfristig eine kosten- und umweltoptimale Lösung. Diese Geräte müssten mit Inkrafttreten des Fluorverbots nicht kostenaufwendig ausgetauscht oder umgerüstet werden.
Alternativen zu Schaumfeuerlöschern
Sollte das Brandschutzkonzept oder die Gefährdungsbeurteilung NICHT explizit Schaumfeuerlöscher zur Abdeckung der Brandklassen A + B fordern (wenn es also KEINE Bereiche mit einem B-Brand-Risiko gibt, in denen mit brennbaren Flüssigkeiten in größeren Mengen gearbeitet wird), stehen den Betrieben gegebenenfalls fluorfreie Alternativen zum Schaumfeuerlöscher zur Verfügung.
In dem Fall hätten sie die Möglichkeit, vor dem Kauf ihre vorhandenen Brandrisiken bzw. Brandklassen zu prüfen und diese gezielt mit den dafür erforderlichen Feuerlöschern abzudecken. Häufig ist der Einsatz eines Schaumfeuerlöschers gar nicht erforderlich.
- Empfehlung bei Brandklasse A
In vielen Büros und Verkaufsräumen herrscht häufig nur die Brandklasse A vor. Bei normaler Brandgefährdung sind hier Feuerlöscher mit wässriger Lösung hervorragend geeignet. Das Löschmittel ist fluorfrei, umweltfreundlich, gut biologisch abbaubar und sehr leistungsstark. Es erreicht im Vergleich mit leistungsstarken Schaumlöschmitteln für die Brandklasse A eine gleiche oder höhere Löschleistung.
- Empfehlung bei Brandklasse B
In sensiblen Bereichen können Betriebe für die Brandklasse B einen CO2-Feuerlöscher bereitstellen. Das Löschmittel ist frei von Fluor, frostsicher, nicht elektrisch leitend und löscht nahezu rückstandslos. Es deckt jedoch ausschließlich die Brandklasse B ab. Vorsicht beim Einsatz in engen Räumen!
ABC-Pulverfeuerlöscher sind zwar fluorfrei, das Löschpulver wird jedoch nicht für innen, sondern für Außenbereiche, Garagen, Fahrzeuge, Heizungsanlagen, chemische Industrie u. ä. empfohlen, da es nach einem Löscheinsatz starke Verschmutzungen hinterlässt.
Statt Löschmitteltausch zu „fluorfrei“ wechseln
Die weitere Nutzung von PFAS-haltigem Löschmittel für Ersatzfüllungen wird kurzfristig verboten und sollte heute schon nicht mehr erfolgen. Wir empfehlen daher, statt eines Löschmitteltausches auf fluorfreie Alternativen umzusteigen (siehe Punkt 2). Das ist die nachhaltigere und wirtschaftlichere Lösung.
VULKAN arbeitet derzeit an Lösungen, fluorhaltige Schaumfeuerlöscher auf fluorfreie Feuerlöscher umzurüsten.
Schaum wird sehr häufig als Löschmittel eingesetzt, weil es zwei Brandklassen gleichzeitig abdeckt: Brandklasse A und Brandklasse B.
Zur Brandklasse B zählen Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen, wie Benzin, Öle, Schmierfette, Lacke, Harze, Wachse, Teer usw. Die abdeckende, beständige und gleitfähige Schaumschicht des Schaumfeuerlöschers ermöglicht es, diese Flüssigkeitsbrände zu löschen.
Andere Löschmittel unterscheiden sich vom Schaumlöschmittel wie folgt:
- ABC-Pulver ist zwar ähnlich leistungsstark wie Schaum, hinterlässt nach einem Löscheinsatz jedoch deutlich stärkere Verschmutzungen. Löschpulver wird daher für Außenbereiche, Garagen, Parkhäuser u. ä. empfohlen.
- CO2-Feuerlöscher löschen nahezu rückstandslos, sind frei von Fluor, frostsicher und nicht elektrisch leitend. Sie sind für die Brandklasse B geeignet – decken also im Gegensatz zu Schaum NICHT die Brandklasse A ab. Vorsicht beim Einsatz in engen Räumen!
- Wasser-Feuerlöscher eignen sich gut, Feuerlöscher mit wässriger Salzlösung sogar hervorragend zum Löschen von Entstehungsbränden der Brandklasse A. Dazu zählen Brände fester Stoffe (hauptsächlich organischer Natur), die normalerweise unter Glutbildung verbrennen, z. B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen. Im Gegensatz zum Schaumfeuerlöscher wird die Brandklasse B damit jedoch nicht abgedeckt.
EMPFEHLUNG:
Der Einsatz von Schaumfeuerlöschern ist sinnvoll in Bereichen, in denen mit brennbaren Flüssigkeiten (Brandklasse B) in größeren Mengen gearbeitet wird.
- Bitte BEACHTEN Sie auch die Empfehlungen aus Punkt 02!
Immer mehr Versicherern sind die möglichen Auswirkungen dieses „Jahrhundertgifts“ zu riskant. Sie schließen Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit PFAS schon vor Eintritt des Verbots aus der Versicherungsdeckung aus. Denn Personenschäden und Umweltsanierungskosten können unkalkulierbare Ausmaße annehmen. Daher klären einige Versicherer bereits bei Neu- und Bestandskunden ab, ob in ihren Betrieben PFAS eingesetzt werden.
- Hier müssen Betreiber auch ihre fluorhaltigen Brandschutzanlagen oder Schaumfeuerlöscher berücksichtigen!
"Von der Versicherung ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)",
lautet bereits eine Klausel eines Versicherers. Auch bei dem Einsatz von PFAS-haltigem Löschmittel ist die Gefahr des Eintrags in die Kanalisation oder die Kontamination von Boden und Gewässern gegeben. Im Falle eines Schadenersatzanspruches wegen PFAS bestände demnach kein Versicherungsschutz; Betriebe müssten selbst für den verursachten Schaden durch die Chemikalien aufkommen.
So können Betreiber das Risiko eingrenzen
Schaumlöschmittel gibt es mittlerweile PFAS-frei und die Umrüstung von Brandschutzanlagen sind unter bestimmten Voraussetzungen eine Option. In Betrieben sollten alle Bereiche und Brandklassen ausschließlich mit PFAS-freien, leistungsstarken und umweltfreundlichen Feuerlöschern abgedeckt werden. In diesem Punkt können Betreiber ihrer Versicherung ganz einfach ein klares „PFAS-frei“ signalisieren – und gleichzeitig den Wandel in eine gesunde und nachhaltige Zukunft forcieren.
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