Fluorfreie Schaum-Tubenfeuerlöscher ST 6 H und ST 9 H
Diese Schaum-Tuben-Feuerlöscher enthalten eine Tube mit PFAS1-freiem Schaumkonzentrat sowie Wasser mit zugesetzter Salzlösung. Dadurch lassen sie sich auch noch nach Eintritt des vorgesehenen Verbots von Fluorsubstanzen in Löschmitteln problemlos einsetzen.
Vorteile:
- Löschmittel enthält keine PFAS-Zusätze und ist gut biologisch abbaubar
- Wartungsfreundlich, da nur das fluorfreie Schaumkonzentrat in der Tube vorgeschriebenen Austauschfristen unterliegt und nicht das im Behälter befindliche Wasser mit Salzlösung
- Optimaler Löschmittelstrahl durch spezielle Löschdüse
- Armatur aus schlagfestem Hochleistungskunststoff: hohe Korrosionsbeständigkeit und Robustheit
- Geringes Gewicht
- Gute Dosierbarkeit durch jederzeit abstellbaren Löschmittelstrahl
- Sehr gute Löschwirkung durch Kombination mehrerer Löscheffekte
- Löschmittelbehälter aus qualitativ hochwertigem Stahl. Die hochresistente Innenbeschichtung garantiert höchstmöglichen Korrosionsschutz. Außenseite witterungsbeständig pulverbeschichtet
- Serienmäßige Standnocken
Typ | Artikelnummer | Brandklasse A | Brandklasse B | Löschmitteleinheiten |
---|---|---|---|---|
ST 6 H | 34 A | 144 B | Brandklasse A: 10 LE | Brandklasse: B 9 LE | |
ST 9 H | 43 A | 183 B | 12 LE |
Wichtiger Hinweis

Die Chemikaliengruppe „PFAS“1 soll wegen ihrer gesundheits- und umweltbelastenden Eigenschaften EU-weit reguliert werden. Die speziellen Verbote gegen PFAS in Feuerlöschschäumen betreffen auch Ihre fluorhaltigen Bestandsfeuerlöscher!
Es werden unterschiedliche PFAS-Restriktionen angestrebt. Eine davon, die speziell Feuerlöschschäume betrifft, soll schon 2024 greifen! Wir klären auf, was Sie dazu wissen sollten und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
Was hat es mit dem PFAS-Verbot auf sich?
PFAS sind wegen ihrer öl-, schmutz- und wasserabweisenden Eigenschaften kaum noch aus Verbraucherprodukten wegzudenken. Jedoch werden sie aufgrund ihrer gesundheits- und umweltbelastenden Eigenschaften stark kritisiert und sogar als “Jahrhundertgift“ bezeichnet. Die geplanten EU-weiten Verbote rücken daher immer näher.
Folgende Fristen werden angestrebt:
ENDE 2024
Verbot des Inverkehrbringens von PFAS-haltigen Feuerlöschern und Ersatzlöschmitteln.
- FOLGE: Ihre Bestandsfeuerlöscher dürfen bei fälligem Löschmitteltausch nicht mehr mit PFAS-haltigem Ersatzlöschmittel befüllt werden.
- FOLGE: Ihre Bestandsfeuerlöscher dürfen bei fälligem Löschmitteltausch nicht mehr mit PFAS-haltigem Ersatzlöschmittel befüllt werden.
MITTE 2026
Einsatzverbot von PFHxA2 in Feuerlöschern (eine bestimmte Verbindung aus der PFAS-Gruppe). Herkömmliche Schaumfeuerlöscher dürfen jetzt nur noch für Brände der Brandklasse B eingesetzt werden. Sie müssten sicherstellen, dass diese Feuerlöscher NICHT im Falle eines A-Brandes verwendet werden (was kaum umsetzbar ist). Für A-Brände müssten Sie zusätzlich fluorfreie Alternativen zur Verfügung stellen.
- FOLGE: Bestandsfeuerlöscher müssen bis zu diesem Zeitpunkt gegen fluorfreie Geräte ausgetauscht oder umgerüstet worden sein.
- FOLGE: Bestandsfeuerlöscher müssen bis zu diesem Zeitpunkt gegen fluorfreie Geräte ausgetauscht oder umgerüstet worden sein.
Spätestens 2029
Endgültiges Verbot aller PFAS! In diesem Jahr (5 Jahre nach Inkrafttreten) muss Ihr Betrieb hinsichtlich Ihrer Feuerlöscher bereits komplett fluorfrei sein!
- FOLGE: Da alle Betriebe von diesem Verbot betroffen sind, ist eine hohe Nachfrage nach fluorfreien Feuerlöschern und der Entsorgung von PFAS-haltigem Löschmittel zu erwarten. Wer nicht rechtzeitig handelt, läuft Gefahr, diese Frist nicht einhalten zu können.
Fragen & Antworten
Vor allem die Fluorzusätze bzw. PFAS in Schaumlöschmitteln ermöglichten eine effektive Bekämpfung von Flüssigkeitsbränden, also von Bränden der Brandklasse B (wie z. B. Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Stearin, Paraffin) und waren daher erforderlich. Erst seit kurzem sind fluorfreie Schaumlöschmittel auf dem Markt. (Minimax hat mittlerweile sehr leistungsstarke Schaumgeräte im Produktportfolio, die sehr gut als Alternative zum fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher eingesetzt werden können.)
ZUR DEFINITION "PFAS":
„PFAS sind eine Gruppe von Industriechemikalien, die etwa 4.700 Substanzen umfasst. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften werden sie seit langer Zeit in vielen Industriebereichen und auch im Haushalt weit verbreitet eingesetzt. Der Nachteil dieser Verbindungen ist ihre Stabilität und Langlebigkeit (Persistenz), da viele PFAS toxisch sind und sich über die Nahrungskette anreichern.“1
„Die verschiedenen PFAS unterscheiden sich in der Länge ihrer Kohlenstoffketten und den im Molekül vorhandenen, weiteren Strukturen (funktionelle Gruppen). Bislang sind Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) die am besten untersuchten Verbindungen. Diese beiden Verbindungen gehören (zusammen mit anderen verwandten Verbindungen) zur sogenannten 'C8-Fluorchemie'“.2
Einschränkungen von Perfluoroktansäure (PFOA)
PFOA ist in der EU seit 2020 verboten. Der Anteil von PFOA darf nur noch maximal 0,0000025 % des Gewichtes beinhalten. Ab 2023 wird der Einsatz von PFOA in Feuerlöschmitteln vollständig verboten.Einschränkungen von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)
Die Grenzwerte von PFOS sind seit 2011 in einer EU-Richtlinie geregelt. Danach darf PFOS nur noch mit maximal 0,001 % des Gewichtes in Feuerlöschmitteln enthalten sein.
„Daneben gibt es aber PFAS mit längeren oder kürzeren Kohlenstoffketten. Seit man die problematischen Eigenschaften von PFOA und PFOS erkannt hat, werden alternativ andere Verbindungen eingesetzt, darunter auch PFAS mit kürzeren perfluorierten Kohlenstoffketten.
Außerdem sind zahlreiche sogenannte Vorläuferstoffe im Einsatz, zum Beispiel durch Ether-Bindungen unterbrochene PFAS. Diese Vorläuferstoffe können beispielsweise in schwer abbaubare PFAS wie z. B. PFOA oder PFOS umgewandelt werden.“3
„Entsprechend der Länge der fluorierten Kohlenstoffketten unterscheidet man kurzkettige und langkettige PFAS. Bei den PFCA spricht man bei Verbindungen mit kürzeren Kohlenstoffketten als Perfluoroktansäure (PFOA) von ‚kurzkettig‘.
Zu den kurzkettigen PFCA gehören also
- Perfluorbutansäure (PFBA),
- Perfluorpentansäure (PFPeA),
- Perfluorhexansäure (PFHxA) und
- Perfluorheptansäure (PFHpA).
Bei PFOA, Perfluornonansäure (PFNA) und Verbindungen mit längeren Kohlenstoffketten spricht man von langkettigen PFCA.“4
„Neben der Bezeichnung ‚PFAS‘ für poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen werden häufig auch die Abkürzungen ‚PFT‘ für Perfluortenside und ‚PFC‘ für Per- und polyfluorchemikalien genutzt. Ihre Abgrenzung erfolgt nicht immer scharf. Eine Verwendung dieser Begriffe für die Gruppe der PFAS sollte vermieden werden, da es sich dabei um verschiedene Gruppen von Chemikalien handelt.“5
Inhaltsstoffe derzeitige Schaumlöschmittel
Die derzeit häufig in Schaumfeuerlöschern verwendeten PFC Schaummittel basieren auf kurzkettigen C6-Telomeren (PFHxA) und enthalten daher meist kein PFOA (langkettige C8-Telomere). Das Umweltbundesamt setzt sich dafür ein, dass auch die C6-basierten PFHxA innerhalb der EU reguliert werden.
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Quellen:
1 Webseite des Umweltbundesamtes, „Perfluorierte Alkylsubstanzen – PFAS", Abs. 1 + 2, Stand 02.08.2022
2 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 1, letzter Absatz (PDF), Stand 02.08.2022
3 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 1, Ende letzter Absatz, Seite 2, Absatz 1, Stand 02.08.2022
4 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 2, Abs. 3 + 4, Stand 02.08.2022
5 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 2, Abs.7, Stand 02.08.2022
Wenn Schaumfeuerlöscher, dann 100 % fluorfrei
Sie müssen Ihre fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher ersetzen oder austauschen? Oder fordert Ihr Brandschutzkonzept bei der Erstausrüstung Schaumfeuerlöscher für die Brandklassen A + B?
Dann empfehlen wir, ab sofort fluorfreie Schaumfeuerlöscher zu wählen. Das wäre langfristig eine kosten- und umweltoptimale Lösung. Diese Geräte müssten mit Inkrafttreten des Fluorverbots nicht kostenaufwendig ausgetauscht oder umgerüstet werden.
Alternativen zu Schaumfeuerlöschern
Sollte Ihr Brandschutzkonzept oder Ihre Gefährdungsbeurteilung NICHT explizit Schaumfeuerlöscher zur Abdeckung der Brandklassen A + B fordern (wenn Sie also KEINE Bereiche mit einem B-Brand-Risiko haben, in denen mit brennbaren Flüssigkeiten in größeren Mengen gearbeitet wird), stehen Ihnen gegebenenfalls fluorfreie Alternativen zum Schaumfeuerlöscher zur Verfügung.
In dem Fall hätten Sie die Möglichkeit, vor dem Kauf Ihre vorhandenen Brandrisiken bzw. Brandklassen zu prüfen und diese gezielt mit den dafür erforderlichen Feuerlöschern abzudecken. Häufig ist der Einsatz eines Schaumfeuerlöschers gar nicht erforderlich.
- Empfehlung bei Brandklasse A
In vielen Büros und Verkaufsräumen herrscht häufig nur die Brandklasse A vor. Bei normaler Brandgefährdung sind hier Feuerlöscher mit wässriger Lösung hervorragend geeignet. Das Löschmittel ist fluorfrei, umweltfreundlich, gut biologisch abbaubar und sehr leistungsstark. Es erreicht im Vergleich mit leistungsstarken Schaumlöschmitteln für die Brandklasse A eine gleiche oder höhere Löschleistung.
- Empfehlung bei Brandklasse B
In sensiblen Bereichen können Sie für die Brandklasse B einen CO2-Feuerlöscher bereitstellen. Das Löschmittel ist frei von Fluor, frostsicher, nicht elektrisch leitend und löscht nahezu rückstandslos. Es deckt jedoch ausschließlich die Brandklasse B ab. Vorsicht beim Einsatz in engen Räumen!
ABC-Pulverfeuerlöscher sind zwar fluorfrei, das Löschpulver wird jedoch nicht für innen, sondern für Außenbereiche, Garagen, Fahrzeuge, Heizungsanlagen, chemische Industrie u. ä. empfohlen, da es nach einem Löscheinsatz starke Verschmutzungen hinterlässt.
Statt Löschmitteltausch zu „fluorfrei“ wechseln
Die weitere Nutzung von PFAS-haltigem Löschmittel für Ersatzfüllungen wird kurzfristig verboten und sollte heute schon nicht mehr erfolgen. Wir empfehlen daher, statt eines Löschmitteltausches auf fluorfreie Alternativen umzusteigen (siehe Punkt 2). Das ist die nachhaltigere und wirtschaftlichere Lösung.
VULKAN arbeitet derzeit an Lösungen, fluorhaltige Schaumfeuerlöscher auf fluorfreie Feuerlöscher umzurüsten.
Schaum wird sehr häufig als Löschmittel eingesetzt, weil es zwei Brandklassen gleichzeitig abdeckt: Brandklasse A und Brandklasse B.
Zur Brandklasse B zählen Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen, wie Benzin, Öle, Schmierfette, Lacke, Harze, Wachse, Teer usw. Die abdeckende, beständige und gleitfähige Schaumschicht des Schaumfeuerlöschers ermöglicht es, diese Flüssigkeitsbrände zu löschen.
Andere Löschmittel unterscheiden sich vom Schaumlöschmittel wie folgt:
- ABC-Pulver ist zwar ähnlich leistungsstark wie Schaum, hinterlässt nach einem Löscheinsatz jedoch deutlich stärkere Verschmutzungen. Löschpulver wird daher für Außenbereiche, Garagen, Parkhäuser u. ä. empfohlen.
- CO2-Feuerlöscher löschen nahezu rückstandslos, sind frei von Fluor, frostsicher und nicht elektrisch leitend. Sie sind für die Brandklasse B geeignet – decken also im Gegensatz zu Schaum NICHT die Brandklasse A ab. Vorsicht beim Einsatz in engen Räumen!
- Wasser-Feuerlöscher eignen sich gut, Feuerlöscher mit wässriger Salzlösung sogar hervorragend zum Löschen von Entstehungsbränden der Brandklasse A. Dazu zählen Brände fester Stoffe (hauptsächlich organischer Natur), die normalerweise unter Glutbildung verbrennen, z. B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen. Im Gegensatz zum Schaumfeuerlöscher wird die Brandklasse B damit jedoch nicht abgedeckt.
EMPFEHLUNG:
Der Einsatz von Schaumfeuerlöschern ist sinnvoll in Bereichen, in denen mit brennbaren Flüssigkeiten (Brandklasse B) in größeren Mengen gearbeitet wird.
- Bitte BEACHTEN Sie auch die Empfehlungen aus Punkt 02!
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