Feuerlöscher mit fluorfreiem Schaum
Dieses Schaumlöschmittel ist sehr umweltfreundlich, denn es ist absolut frei von perfluorierten Tensiden und gut biologisch abbaubar. Dadurch lässt es sich auch noch nach Eintritt des vorgesehenen Verbots von Fluorsubstanzen in Löschmitteln problemlos einsetzen. Mehr zum Fluorverbot erfahren Sie unten.
Vorteile
- Löschmittel ist sehr umweltfreundlich, da es kein Fluor enthält und gut biologisch abbaubar ist
- Optimaler Löschmittelstrahl und hohe Löschleistung durch spezielle Löschdüse
- Armatur aus schlagfestem Hochleistungskunststoff: hohe Korrosionsbeständigkeit und Robustheit
- Sehr gute Löschwirkung durch Kombination mehrerer Löscheffekte
- Schaum-Wasser-Gemisch mit besonders effektiven Additiven
- Keine Rückzündung bei Flüssigkeitsbränden
- Gute Dosierbarkeit durch jederzeit abstellbaren Löschmittelstrahl
- Kunststoffbeschichtete CO2-Treibgasflasche
- Löschmittelbehälter aus qualitativ hochwertigem Stahl. Die hochresistente Innenbeschichtung garantiert höchstmöglichen Korrosionsschutz. Außenseite witterungsbeständig pulverbeschichtet
- Serienmäßige Standnocken
- Wartungsfreundlich
Wichtiger Hinweis

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) treibt das Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (kurz: PFAS) in Feuerlöschschäumen voran. Mit der Verabschiedung durch die Europäische Kommission wird bereits im Jahr 2024 gerechnet.
Das PFAS-Verbot erfolgt schrittweise. Im Vergleich zur Lebensdauer eines Feuerlöschers und zu den Löschmitteltausch-Zyklen sind die Übergangsfristen aber recht kurz. Sofortiges Handeln ist daher angebrach.
Mit unseren neuen fluorfreien Schaumfeuerlöschern SoF 6 H und SoF 9 H sind Sie auch bei Eintritt eines Verbotes fluorhaltiger Zusätze vorschriftsmäßig ausgestattet und müssen Ihre Schaumfeuerlöscher nicht austauschen oder umrüsten lassen.
Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel | Verbot von PFAS in Schaumfeuerlöschern
Was bedeutet das für die Feuerlöscher in Ihrem Unternehmen?
Hintergrund
Einige per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)** stehen in Verdacht, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schädigen sowie schwer abbaubar zu sein. Um künftige (irreversible) Schäden zu verringern, soll auf die Freisetzung dieser Stoffe möglichst verzichtet werden.
Geplante Verbote
Im Zuge der erforderlichen Maßnahmen sollen PFAS-haltige Feuerlöschschäume EU-weit verboten werden. Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, alle PFAS schrittweise aus dem Verkehr zu ziehen und ihre Verwendung nur dann zuzulassen, wenn sie nachweislich unersetzlich und für die Gesellschaft unverzichtbar sind.***
Schon jetzt besteht Handlungsbedarf!
- Das Verbot wird aller Voraussicht nach innerhalb eines Feuerlöscher-Prüfzyklus von 24 Monaten in Kraft treten.
- Somit besteht in diesem Zeitraum bereits Handlungsbedarf für einen Austausch Ihrer fluorhaltigen Feuerlöscher, um nach Eintritt des Verbotes nur noch fluorfreie Alternativen im Betrieb zu haben.
- Wir geben Antworten auf Fragen, die uns dazu häufig gestellt werden:
Fragen & Antworten
Vor allem die Fluorzusätze bzw. PFAS in Schaumlöschmitteln ermöglichten eine effektive Bekämpfung von Flüssigkeitsbränden, also von Bränden der Brandklasse B (wie z. B. Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Stearin, Paraffin) und waren daher erforderlich. Erst seit kurzem sind fluorfreie Schaumlöschmittel auf dem Markt. (Minimax hat mittlerweile sehr leistungsstarke Schaumgeräte im Produktportfolio, die sehr gut als Alternative zum fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher eingesetzt werden können.)
ZUR DEFINITION "PFAS":
„PFAS sind eine Gruppe von Industriechemikalien, die etwa 4.700 Substanzen umfasst. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften werden sie seit langer Zeit in vielen Industriebereichen und auch im Haushalt weit verbreitet eingesetzt. Der Nachteil dieser Verbindungen ist ihre Stabilität und Langlebigkeit (Persistenz), da viele PFAS toxisch sind und sich über die Nahrungskette anreichern.“1
„Die verschiedenen PFAS unterscheiden sich in der Länge ihrer Kohlenstoffketten und den im Molekül vorhandenen, weiteren Strukturen (funktionelle Gruppen). Bislang sind Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) die am besten untersuchten Verbindungen. Diese beiden Verbindungen gehören (zusammen mit anderen verwandten Verbindungen) zur sogenannten 'C8-Fluorchemie'“.2
Einschränkungen von Perfluoroktansäure (PFOA)
PFOA ist in der EU seit 2020 verboten. Der Anteil von PFOA darf nur noch maximal 0,0000025 % des Gewichtes beinhalten. Ab 2023 wird der Einsatz von PFOA in Feuerlöschmitteln vollständig verboten.Einschränkungen von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)
Die Grenzwerte von PFOS sind seit 2011 in einer EU-Richtlinie geregelt. Danach darf PFOS nur noch mit maximal 0,001 % des Gewichtes in Feuerlöschmitteln enthalten sein.
„Daneben gibt es aber PFAS mit längeren oder kürzeren Kohlenstoffketten. Seit man die problematischen Eigenschaften von PFOA und PFOS erkannt hat, werden alternativ andere Verbindungen eingesetzt, darunter auch PFAS mit kürzeren perfluorierten Kohlenstoffketten.
Außerdem sind zahlreiche sogenannte Vorläuferstoffe im Einsatz, zum Beispiel durch Ether-Bindungen unterbrochene PFAS. Diese Vorläuferstoffe können beispielsweise in schwer abbaubare PFAS wie z. B. PFOA oder PFOS umgewandelt werden.“3
„Entsprechend der Länge der fluorierten Kohlenstoffketten unterscheidet man kurzkettige und langkettige PFAS. Bei den PFCA spricht man bei Verbindungen mit kürzeren Kohlenstoffketten als Perfluoroktansäure (PFOA) von ‚kurzkettig‘.
Zu den kurzkettigen PFCA gehören also
- Perfluorbutansäure (PFBA),
- Perfluorpentansäure (PFPeA),
- Perfluorhexansäure (PFHxA) und
- Perfluorheptansäure (PFHpA).
Bei PFOA, Perfluornonansäure (PFNA) und Verbindungen mit längeren Kohlenstoffketten spricht man von langkettigen PFCA.“4
„Neben der Bezeichnung ‚PFAS‘ für poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen werden häufig auch die Abkürzungen ‚PFT‘ für Perfluortenside und ‚PFC‘ für Per- und polyfluorchemikalien genutzt. Ihre Abgrenzung erfolgt nicht immer scharf. Eine Verwendung dieser Begriffe für die Gruppe der PFAS sollte vermieden werden, da es sich dabei um verschiedene Gruppen von Chemikalien handelt.“5
Inhaltsstoffe derzeitige Schaumlöschmittel
Die derzeit häufig in Schaumfeuerlöschern verwendeten PFC Schaummittel basieren auf kurzkettigen C6-Telomeren (PFHxA) und enthalten daher meist kein PFOA (langkettige C8-Telomere). Das Umweltbundesamt setzt sich dafür ein, dass auch die C6-basierten PFHxA innerhalb der EU reguliert werden.
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Quellen:
1 Webseite des Umweltbundesamtes, „Perfluorierte Alkylsubstanzen – PFAS", Abs. 1 + 2, Stand 02.08.2022
2 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 1, letzter Absatz (PDF), Stand 02.08.2022
3 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 1, Ende letzter Absatz, Seite 2, Absatz 1, Stand 02.08.2022
4 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 2, Abs. 3 + 4, Stand 02.08.2022
5 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 2, Abs.7, Stand 02.08.2022
Kurfristige Entscheidung
Im Jahr 2023 wird eine Stellungnahme der ECHA zu den vorgeschlagenen Beschränkungsoptionen erwartet. Gemeinsam mit den 27 EU-Mitgliedstaaten wird die Europäische Kommission auf Grundlage des Vorschlags und der Stellungnahme der Ausschüsse über die Beschränkung und ihre Bedingungen entscheiden.
- Mit der Verabschiedung wird bereits im Jahr 2024 gerechnet.
Ein Inkrafttreten des Verbots steht also unmittelbar bevor.
Wenn die Entscheidung über die PFAS-Beschränkung und ihre Bedingungen gefallen ist, wird es ernst. Dann müssen Sie mit einem kurzfristigen Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel rechnen.
- Genau genommen haben Sie als Betreiber nach Inkrafttreten nur eine Übergangsfrist von 6 Monaten, um auf fluorfreie Alternativen umzustellen.
Denn nach Ablauf dieser 6-monatigen Frist soll der Einsatz von Schaumfeuerlöschern mit Fluorsubstanzen offenbar nur noch unter ganz bestimmten, äußerst schwer zu erfüllenden Auflagen erlaubt sein (s. Punkt 07!).
Selbst wenn sich diese extremen Auflagen im Betrieb realisieren ließen, so wäre das auch nur ein Herauszögern der Umstellung auf fluorfreie Alternativen. Denn spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten des Verbots dürfen Sie gar keine fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher mehr in Ihrem Betrieb vorhalten – auch nicht unter irgendwelchen Auflagen; dann wären nur noch fluorfreie Geräte erlaubt.
Wenn Schaumfeuerlöscher, dann 100 % fluorfrei
Sie müssen Ihre fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher ersetzen oder austauschen? Oder fordert Ihr Brandschutzkonzept bei der Erstausrüstung Schaumfeuerlöscher für die Brandklassen A + B?
Dann empfehlen wir, ab sofort fluorfreie Schaumfeuerlöscher zu wählen. Das wäre langfristig eine kosten- und umweltoptimale Lösung. Diese Geräte müssten mit Inkrafttreten des Fluorverbots nicht kostenaufwendig ausgetauscht oder umgerüstet werden.
Alternativen zu Schaumfeuerlöschern
Sollte Ihr Brandschutzkonzept oder Ihre Gefährdungsbeurteilung NICHT explizit Schaumfeuerlöscher zur Abdeckung der Brandklassen A + B fordern (wenn Sie also KEINE Bereiche mit einem B-Brand-Risiko haben, in denen mit brennbaren Flüssigkeiten in größeren Mengen gearbeitet wird), stehen Ihnen gegebenenfalls fluorfreie Alternativen zum Schaumfeuerlöscher zur Verfügung.
In dem Fall hätten Sie die Möglichkeit, vor dem Kauf Ihre vorhandenen Brandrisiken bzw. Brandklassen zu prüfen und diese gezielt mit den dafür erforderlichen Feuerlöschern abzudecken. Häufig ist der Einsatz eines Schaumfeuerlöschers gar nicht erforderlich.
- Empfehlung bei Brandklasse A
In vielen Büros und Verkaufsräumen herrscht häufig nur die Brandklasse A vor. Bei normaler Brandgefährdung sind hier Feuerlöscher mit wässriger Lösung hervorragend geeignet. Das Löschmittel ist fluorfrei, umweltfreundlich, gut biologisch abbaubar und sehr leistungsstark. Es erreicht im Vergleich mit leistungsstarken Schaumlöschmitteln für die Brandklasse A eine gleiche oder höhere Löschleistung.
- Empfehlung bei Brandklasse B
In sensiblen Bereichen können Sie für die Brandklasse B einen CO2-Feuerlöscher bereitstellen. Das Löschmittel ist frei von Fluor, frostsicher, nicht elektrisch leitend und löscht nahezu rückstandslos. Es deckt jedoch ausschließlich die Brandklasse B ab. Vorsicht beim Einsatz in engen Räumen!
ABC-Pulverfeuerlöscher sind zwar fluorfrei, das Löschpulver wird jedoch nicht für innen, sondern für Außenbereiche, Garagen, Fahrzeuge, Heizungsanlagen, chemische Industrie u. ä. empfohlen, da es nach einem Löscheinsatz starke Verschmutzungen hinterlässt.
Bei anstehendem Löschmitteltausch schon jetzt auf „fluorfrei“ umsteigen
Ein Löschmitteltausch erfolgt in der Regel alle 4 – 8 Jahre. Wenn Sie Ihre fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher also jetzt erneut mit fluorhaltigem Löschmittel befüllen lassen, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie diese bei Eintritt des Verbots (also bereits weit vor dem nächsten erforderlichen Löschmitteltausch) nicht mehr verwenden dürfen.
Wir empfehlen daher dringend, bei anstehendem Löschmitteltausch schon jetzt auf fluorfreie Alternativen umzusteigen (s. Punkt 03).
Erneut fluorhaltiges Löschmittel in Bestandslöscher einzufüllen, ist schlichtweg unwirtschaftlich.
VULKAN arbeitet derzeit an Lösungen, fluorhaltige Schaumfeuerlöscher auf fluorfreie Feuerlöscher umzurüsten.
Schaum wird sehr häufig als Löschmittel eingesetzt, weil es zwei Brandklassen gleichzeitig abdeckt: Brandklasse A und Brandklasse B.
Zur Brandklasse B zählen Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen, wie Benzin, Öle, Schmierfette, Lacke, Harze, Wachse, Teer usw. Die abdeckende, beständige und gleitfähige Schaumschicht des Schaumfeuerlöschers ermöglicht es, diese Flüssigkeitsbrände zu löschen.
Andere Löschmittel unterscheiden sich vom Schaumlöschmittel wie folgt:
- ABC-Pulver ist zwar ähnlich leistungsstark wie Schaum, hinterlässt nach einem Löscheinsatz jedoch deutlich stärkere Verschmutzungen. Löschpulver wird daher für Außenbereiche, Garagen, Parkhäuser u. ä. empfohlen.
- CO2-Feuerlöscher löschen nahezu rückstandslos, sind frei von Fluor, frostsicher und nicht elektrisch leitend. Sie sind für die Brandklasse B geeignet – decken also im Gegensatz zu Schaum NICHT die Brandklasse A ab. Vorsicht beim Einsatz in engen Räumen!
- Wasser-Feuerlöscher eignen sich gut, Feuerlöscher mit wässriger Salzlösung sogar hervorragend zum Löschen von Entstehungsbränden der Brandklasse A. Dazu zählen Brände fester Stoffe (hauptsächlich organischer Natur), die normalerweise unter Glutbildung verbrennen, z. B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen. Im Gegensatz zum Schaumfeuerlöscher wird die Brandklasse B damit jedoch nicht abgedeckt.
EMPFEHLUNG:
Der Einsatz von Schaumfeuerlöschern ist sinnvoll in Bereichen, in denen mit brennbaren Flüssigkeiten (Brandklasse B) in größeren Mengen gearbeitet wird.
- Bitte BEACHTEN Sie auch die Empfehlungen aus Punkt 03!
Um Ihre fluorhaltigen Feuerlöscher weiterzuverwenden, müssen Sie als Betreiber sehr hohe Hürden meistern. Aus dem Restriktionsvorschlag der ECHA geht hervor, dass PFAS-haltige tragbare Schaumfeuerlöscher ab 6 Monaten nach Inkrafttreten des Verbots nur noch unter strengen Auflagen verwendet werden dürfen. Dazu gehören zum Beispiel folgende:
- PFAS-haltige Schaumlöschmittel dürfen nur zum Löschen von Flüssigkeitsbränden (also Bränden der Brandklasse B) eingesetzt werden.
(Selbst wenn Sie Ihre fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher speziell zum Löschen von Bränden der Brandklasse B vorhalten, müssten Sie also sicherstellen, dass diese mobilen Feuerlöschgeräte NICHT im Falle eines A-Brandes verwendet werden!) - Sie müssen die Verwendung fluorhaltiger Feuerlöschschäume begründen – einschließlich einer Bewertung der technischen und wirtschaftlichen Alternativen.
- Sie müssen sicherstellen, dass Sie die Emissionen in die Umwelt sowie den direkten und indirekten Kontakt mit Löschschäumen so weit wie technisch und wirtschaftlich machbar minimieren; also alle Anstrengungen unternehmen, eine Emission zu vermeiden.
(Da es fluorfreie Alternativen und mittlerweile auch leistungsstarke fluorfreie Schaumlöschmittel gibt, lässt sich der Einsatz fluorhaltiger Löschmittel jedoch schwer oder gar nicht mehr rechtfertigen.) - Sie müssen einen standortspezifischen Managementplan für PFAS-haltige Feuerlöschschäume erstellen. Dieser muss eine Begründung für die Verwendung des PFAS-haltigen Löschmittels enthalten. Ebenso müssen Einzelheiten zu den Bedingungen für die Verwendung und Entsorgung des Schaums aufgeführt werden. Pläne für die Eindämmung, Behandlung und angemessene Entsorgung flüssiger und fester Abfälle, die bei der Verwendung des Schaums, der routinemäßigen Reinigung und Wartung der Ausrüstung oder bei unbeabsichtigtem Austreten von Schaum anfallen, sind ebenso aufzuführen. Dieser Managementplan muss jährlich überprüft werden, so dass ggf. neue Technologien in die Bewertung einfließen. Er ist auf Verlangen der Vollzugsbehörde zur Einsichtnahme bereitzuhalten.
- Alle Abfälle sind auf das technisch und praktisch mögliche Maß der ordentlichen Verwertung zuzuführen. Auf keinen Fall darf etwas ins Abwasser gelangen, da der Trinkwasserschutz über allem steht! Eine Abfalldokumentation ist lückenlos zu führen und für die Vollzugsbehörde bereitzuhalten.
- Alle bevorrateten Mengen an Löschmitteln sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Die angemessene Entsorgung ist zu dokumentieren.
- Feuerlöscher mit fluorhaltigem Löschschaum müssen mit dem Hinweis gekennzeichnet werden: „WARNUNG: enthält Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS)“ - siehe auch unten "Kennzeichnung fluorhaltiger Schaumfeuerlöscher".
- Spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten des Verbots sind auch bei B-Bränden keine fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher mehr zulässig.
Hier finden Sie den kompletten Restriktionsvorschlag der ECHA im Original.
Typ | Artikelnummer | Brandklasse A | Brandklasse B | Löschmitteleinheiten |
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SoF 6 H | 25704400 | 27 A | 144 B | 9 LE |
SoF 9 H | 25704800 | 43 A | 183 B | 10 LE |
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