Impressum

Betreiber der Website

Vulkan Fachhandelsmarke der
Minimax Mobile Services GmbH
Minimaxstraße 1
72574 Bad Urach

 

Telefon +49 (0) 7125 / 154-180
Telefax +49 (0) 7125 / 154-122
E-Mail: info@vulkanfeuerloescher.de
    

Geschäftsführer

Mario Bökelheide
Markus Dumrath

Vorsitzender des Aufsichtsrates

Klaus Hofmann

Gesellschaftsangaben

Vulkan Fachhandelsmarke der
Minimax Mobile Services GmbH 
Sitz der Gesellschaft: Bad Urach
Registergericht: Amtsgerich Stuttgart
Registernummer: HRB 780595
USt-IdNr.: DE242349370

 


Haftungsausschluss

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Zielgrößen und Fristen für den Anteil von Frauen in Führungspositionen

Mit Beschluss vom 12.09.2025 hat die Gesellschafterin der Minimax Mobile Services GmbH im Hinblick auf den Frauenanteil im Aufsichtsrat die Zielgröße entsprechend dem zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung bestehenden Status quo von 33,33… % (1 von insgesamt 3 Mitgliedern) bestimmt. Die Frist zur Erreichung dieser Zielgröße endet am 30.01.2028.

Ebenfalls mit Beschluss vom 12.09.2025 hat die Gesellschafterin der Minimax Mobile Services GmbH im Hinblick auf den Frauenanteil in der Geschäftsführung die Zielgröße entsprechend dem zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung bestehenden Status quo bestimmt. Zum Beschlusszeitpunkt war keine Frau Mitglied der Geschäftsführung.

Die Frist zur Erreichung dieser Zielgröße endet ebenfalls am 30.01.2028. Da aufgrund laufender Verträge mit bestehenden Geschäftsführern kurzfristige Änderungen nicht möglich bzw. geplant waren, wurde keine höhere Zielgröße festgelegt. Die Gesellschafterin lehnt im Unternehmensinteresse eine Einschränkung Ihrer Flexibilität bei Personalentscheidungen und der Zahl möglicher Kandidaten ab. Gesellschafterin und Geschäftsführung bekennen sich aber ausdrücklich zu Chancengleichheit auf allen Hierarchieebenen.

Mit Beschluss vom 31.1.2023 hat die Geschäftsführung eine Zielgröße für den Frauenanteil von 28,57 % auf der ersten und 5,26 % auf der zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung entsprechend dem zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Status quo für die nächsten fünf Jahre ab Beschlussfassung bestimmt.