Verbot PFAS-haltiger Schaumlöschmittel
EU-weites PFAS-Verbot beschlossen
Das Inkrafttreten der EU-Verordnung 2025/1988 am 23.10.2025 bedeutet das sichere Aus für PFAS1 (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Schaumlöschmitteln! Ab Oktober 2026 greifen die Verbote schrittweise.
Hier finden Sie Fristen und Handlungsempfehlungen.
Hintergrund
PFAS sind wegen ihrer schmutz-, fett- und wasserabweisenden Eigenschaften in unzähligen Verbraucherprodukten enthalten. Was vor Jahrzehnten niemand ahnte: Die Chemikalien sind in die Umwelt und ins Grundwasser und über die Nahrungskette mittlerweile sogar in unserer Blut gelangt – und das weltweit. Sie sollen Auslöser zahlreicher, teils chronischer Krankheiten sein.
Da PFAS extrem langlebig sind, lassen sie sich nur schwer oder gar nicht abbauen. Daher sollen PFAS-haltige Produkte EU-weit schnellstmöglich vom Markt genommen werden. Bei der Produktion ist auf PFAS-freie Zusatzstoffe zurückzugreifen. Das ist nicht überall gleich schnell möglich. Für PFAS-haltige Schaumlöschmittel erfolgt das Verbot schrittweise.
Die wichtigsten Verbotsfristen
23. Oktober 2026
Das Inverkehrbringen von PFAS-haltigem Löschschaum in tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern ist nach diesem Datum nicht mehr erlaubt. Jedoch sollte Ihnen schon jetzt niemand mehr PFAS-haltige Produkte anbieten.
23. April 2027
Das Inverkehrbringen von alkoholbeständigem, PFAS-haltigem Löschschaum in tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern ist nach diesem Tag verboten. (Feuerlöscher mit alkoholbeständigem Löschmittel werden in Bereichen eingesetzt, in denen polare Flüssigkeiten vorgehalten werden, z. B. Aceton, Methanol, Ethanol, Isopropanol.)
31. Dezember 2030
Es dürfen keine PFAS-haltigen Feuerlöscher mehr genutzt werden. Bis dahin müssen alle betroffenen alten Feuerlöscher gegen fluorfreie Alternativen ausgetauscht sein. (Zwischenzeitlich können unterschiedliche Einzeleinschränkungen greifen, z. B. für die Stoffgruppe PFHxA.)
Unverbindliche Empfehlung für Unternehmen
Verwenden Sie fluorhaltige Feuerlöscher am besten gar nicht mehr und tauschen diese schnellstmöglich aus. Sollten Sie noch fluorhaltige Geräte einsetzen, dann möglichst nicht mehr für Brände der Brandklasse A (feste Stoffe), sondern ausschließlich für Brände der Brandklasse B (Flüssigkeiten). Achten Sie dabei unbedingt auf die ordnungsgemäße Anwendung: Das Schaummittel sowie das Schaum-Wasser-Gemisch müssen aufgefangen und fachgerecht entsorgt werden.
Ausnahme: Wenn für bestimmte Brandlasten – etwa bei Bränden polarer Flüssigkeiten – noch keine alkoholbeständigen, PFAS-freien Schaummittel verfügbar sind, können fluorhaltige Spezialschäume übergangsweise eingesetzt werden. Dies sollte jedoch stets unter Berücksichtigung des Umweltschutzes erfolgen. Diese Vorgehensweise entspricht der aktuellen Empfehlung des Umweltbundesamtes. Negative Umweltauswirkungen sind in jedem Fall zu vermeiden – auch bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Siehe hierzu auch das Merkblatt des Bundesverbandes Technischer Brandschutz e. V. (bvfa) "Das Verbot von PFAS-Schaum in Feuerlöschern".
Unsere klare Empfehlung: Steigen Sie jetzt auf fluorfreie Schaumfeuerlöscher um. Welche weiteren fluorfreien Löschmittel verfügbar sind und in welchen Bereichen sie eingesetzt werden können, finden Sie unter Punkt 5 in den „Fragen & Antworten“.
Bedeutung für Brandschutzbeauftragte / Betreiber
Bei der Ausstattung eines Betriebes mit Feuerlöschern ist gemäß ASR A2.2 (Abs. 5.2) darauf zu achten, dass die gewählten Löschmittel nach einem Einsatz keine Folgeschäden verursachen. Für Sie als Brandschutzverantwortliche ist in dem Zusammenhang daher auch wichtig zu wissen, welche Löschmittel als gesundheits- und/oder umweltschädlich eingestuft werden und aus dem Grunde mittlerweile verboten sind bzw. in absehbarer Zeit nicht mehr verwendet werden dürfen. Wir empfehlen daher, Ihren Betrieb bereits jetzt auf PFAS-freie Alternativen umzustellen, um vorgabenkonform und verantwortungsbewusst zu handeln.
VULKAN produziert und verkauft nur noch PFAS-frei!
VULKAN stellt bereits seit Jahren keine Feuerlöscher mit PFAS-Zusätzen mehr her und verkaufr auch nur noch Feuerlöscher und Löschmittel ohne PFAS-Zusätze.
Warum? – Unabhängig vom PFAS-Verbot gilt:
Im Vergleich zu anderen Branchen gibt es im Bereich der Schaumlöschmittel mittlerweile PFAS-freie Alternativen.
Die Gefährlichkeit von PFAS für die menschliche Gesundheit ist nun seit einiger Zeit bekannt. Deshalb ist es nicht mehr zu verantworten, diese Chemikalien weiterhin in den Umlauf zu bringen.
Die Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Versicherungsabdeckung steigt bei PFAS-Umweltschäden und kann sich zu einem unkalkulierbaren Risiko entwickeln (s. u).
ACHTUNG! PFAS wird zum echten Haftungsrisiko!
15.04.2025 - GDV informiert: Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft GDV empfiehlt Versicherern, Schäden durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen grundsätzlich erst einmal auszuschließen. Hier müssen Sie als Betreiber auch Ihre fluorhaltigen Brandschutzanlagen oder Schaumfeuerlöscher berücksichtigen! (siehe "Fragen & Antworten", Punkt 6.)
Fragen und Antworten
Vor allem die Fluorzusätze bzw. PFAS in Schaumlöschmitteln ermöglichten eine effektive Bekämpfung von Flüssigkeitsbränden, also von Bränden der Brandklasse B (wie z. B. Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Stearin, Paraffin) und waren daher erforderlich. Erst seit kurzem sind fluorfreie Schaumlöschmittel auf dem Markt. (Vulkan hat sehr leistungsstarke Schaumgeräte im Produktportfolio, die sehr gut als Alternative zum fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher eingesetzt werden können.)
ZUR DEFINITION "PFAS":
„PFAS sind eine Gruppe von Industriechemikalien, die etwa 4.700 Substanzen umfasst. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften werden sie seit langer Zeit in vielen Industriebereichen und auch im Haushalt weit verbreitet eingesetzt. Der Nachteil dieser Verbindungen ist ihre Stabilität und Langlebigkeit (Persistenz), da viele PFAS toxisch sind und sich über die Nahrungskette anreichern.“1
„Die verschiedenen PFAS unterscheiden sich in der Länge ihrer Kohlenstoffketten und den im Molekül vorhandenen, weiteren Strukturen (funktionelle Gruppen). Bislang sind Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) die am besten untersuchten Verbindungen. Diese beiden Verbindungen gehören (zusammen mit anderen verwandten Verbindungen) zur sogenannten 'C8-Fluorchemie'“.2
Einschränkungen von Perfluoroktansäure (PFOA)
PFOA ist in der EU seit 2020 verboten. Bis 2022 durfte der Anteil von PFOA nur noch maximal 0,0000025 % des Gewichtes beinhalten. Seit 2023 ist der Einsatz von PFOA in Feuerlöschmitteln vollständig verboten.Einschränkungen von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)
Die Grenzwerte von PFOS sind seit 2011 in einer EU-Richtlinie geregelt. Danach darf PFOS nur noch mit maximal 0,001 % des Gewichtes in Feuerlöschmitteln enthalten sein.
„Daneben gibt es aber PFAS mit längeren oder kürzeren Kohlenstoffketten. Seit man die problematischen Eigenschaften von PFOA und PFOS erkannt hat, werden alternativ andere Verbindungen eingesetzt, darunter auch PFAS mit kürzeren perfluorierten Kohlenstoffketten.
Außerdem sind zahlreiche sogenannte Vorläuferstoffe im Einsatz, zum Beispiel durch Ether-Bindungen unterbrochene PFAS. Diese Vorläuferstoffe können beispielsweise in schwer abbaubare PFAS wie z. B. PFOA oder PFOS umgewandelt werden.“3
„Entsprechend der Länge der fluorierten Kohlenstoffketten unterscheidet man kurzkettige und langkettige PFAS. Bei den PFCA spricht man bei Verbindungen mit kürzeren Kohlenstoffketten als Perfluoroktansäure (PFOA) von ‚kurzkettig‘.
Zu den kurzkettigen PFCA gehören also
- Perfluorbutansäure (PFBA),
- Perfluorpentansäure (PFPeA),
- Perfluorhexansäure (PFHxA) und
- Perfluorheptansäure (PFHpA).
Bei PFOA, Perfluornonansäure (PFNA) und Verbindungen mit längeren Kohlenstoffketten spricht man von langkettigen PFCA.“4
„Neben der Bezeichnung ‚PFAS‘ für poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen werden häufig auch die Abkürzungen ‚PFT‘ für Perfluortenside und ‚PFC‘ für Per- und polyfluorchemikalien genutzt. Ihre Abgrenzung erfolgt nicht immer scharf. Eine Verwendung dieser Begriffe für die Gruppe der PFAS sollte vermieden werden, da es sich dabei um verschiedene Gruppen von Chemikalien handelt.“5
Die bisher häufig in Schaumfeuerlöschern verwendeten PFC Schaummittel basieren auf kurzkettigen C6-Telomeren (PFHxA) und enthalten daher meist kein PFOA (langkettige C8-Telomere), gehören aber zur Gruppe der PFAS.
Einschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS)
Die Europäische Union hat ein weitreichendes Verbot PFAS- haltiger Schaumlöschmittel beschlossen (EU VO 2025/1988). Die Verordnung ist am 23. Oktober 2025 in Kraft getreten. Ab Oktober 2026 greifen die Verbote schrittweise.
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Quellen:
1 Webseite des Umweltbundesamtes, "Perfluorierte Alkylsubstanzen - PFAS", Abs. 1 + 2, Stand 02.08.2022
2, 3, 4, 5 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), (PDF), Stand 02.08.2022
Wenn Schaumfeuerlöscher, dann 100 % fluorfrei
Sollten Betreiber ihre fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher ersetzen oder austauschen müssen oder ihr Brandschutzkonzept bei der Erstausrüstung Schaumfeuerlöscher für die Brandklassen A + B fordern, dann empfehlen wir, ab sofort fluorfreie Schaumfeuerlöscher zu wählen. Das wäre langfristig eine kosten- und umweltoptimale Lösung. Diese Geräte sind vom PFAS-Verbot nicht betroffen.
Alternativen zu Schaumfeuerlöschern
Sollte das Brandschutzkonzept oder die Gefährdungsbeurteilung NICHT explizit Schaumfeuerlöscher zur Abdeckung der Brandklassen A + B fordern (wenn es also KEINE Bereiche mit einem B-Brand-Risiko gibt, in denen mit brennbaren Flüssigkeiten in größeren Mengen gearbeitet wird), stehen den Betrieben gegebenenfalls fluorfreie Alternativen zum Schaumfeuerlöscher zur Verfügung.
In dem Fall hätten sie die Möglichkeit, vor dem Kauf ihre vorhandenen Brandrisiken bzw. Brandklassen zu prüfen und diese gezielt mit den dafür erforderlichen Feuerlöschern abzudecken. Häufig ist der Einsatz eines Schaumfeuerlöschers gar nicht erforderlich.
- Empfehlung bei Brandklasse A
In vielen Büros und Verkaufsräumen herrscht häufig nur die Brandklasse A vor. Bei normaler Brandgefährdung sind hier Feuerlöscher mit wässriger Lösung hervorragend geeignet. Das Löschmittel ist fluorfrei, umweltfreundlich, gut biologisch abbaubar und sehr leistungsstark. Es erreicht im Vergleich mit leistungsstarken Schaumlöschmitteln für die Brandklasse A eine gleiche oder höhere Löschleistung.
- Empfehlung bei Brandklasse B
In sensiblen Bereichen können Betriebe für die Brandklasse B einen CO2-Feuerlöscher bereitstellen. Das Löschmittel ist frei von Fluor, frostsicher, nicht elektrisch leitend und löscht nahezu rückstandslos. Es deckt jedoch ausschließlich die Brandklasse B ab. Vorsicht beim Einsatz in engen Räumen!
ABC-Pulverfeuerlöscher sind zwar fluorfrei, das Löschpulver wird jedoch nicht für innen, sondern für Außenbereiche, Garagen, Fahrzeuge, Heizungsanlagen, chemische Industrie u. ä. empfohlen, da es nach einem Löscheinsatz starke Verschmutzungen hinterlässt.
Statt Löschmitteltausch zu „fluorfrei“ wechseln
Die weitere Nutzung von PFAS-haltigem Löschmittel für Ersatzfüllungen ist zeitlich begrenzt und sollte heute schon nicht mehr erfolgen. Wir empfehlen daher, statt eines Löschmitteltausches auf fluorfreie Alternativen umzusteigen (siehe Punkt 2). Das ist die nachhaltigere und wirtschaftlichere Lösung.
Ja, Vulkan-Schaum-Tuben-Feuerlöscher bzw. Kartuschen-Feuerlöscher lassen sich umrüsten
Für die Umrüstung dieser fluorhaltigen Vulkan-Feuerlöscher stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Möglichkeit 1:
Schaum-Tuben-Feuerlöscher (fluorhaltig) wird zu Feuerlöscher ohne Tube (wässrige Lösung, fluorfrei)1
Wir können Ihre fluorhaltigen Schaum-Tuben-Feuerlöscher zu einem fluorfreien Feuerlöscher OHNE Tube umrüsten. Als Löschmittel dient die wässrige Lösung. Der Feuerlöscher wird damit zu einem fluorfreien Gerät mit wässriger Lösung.
WICHTIG:
Durch die Entfernung der Schaum-Tube sind diese Feuerlöscher nicht mehr zum Löschen von Bränden der Brandklasse B geeignet. Die umgerüsteten Feuerlöscher decken ausschließlich die Brandklasse A ab!
Möglichkeit 2:
Schaum-Tuben-Feuerlöscher (fluorhaltig) wird zu Schaum-Tuben-Feuerlöscher (fluorfrei) bzw. Schaum-Kartuschen-Feuerlöscher (fluorhaltig) wird zu Schaum-Kartuschen-Feuerlöscher (fluorfrei)2
Wenn Sie weiterhin beide Brandklassen A und B abdecken müssen, dann steht für Sie eine weitere Umrüstungsform zur Verfügung:
Wir können die fluorhaltigen Schaum-Tuben bzw. Schaum-Kartuschen in Ihren Vulkan-Feuerlöschern gegen die neuen fluorfreien Tuben bzw. fluorfreien Kartuschen austauschen. Ihre Feuerlöscher bleiben also Schaum-Feuerlöscher zur Abdeckung der beiden Brandklassen A und B. Sie sind dann jedoch fluorfrei.
Sie sind nicht sicher, ob es sich bei Ihren Vulkan-Feuerlöschern um umrüstbare Schaum-Tuben- oder Schaum-Kartuschen-Feuerlöscher handelt? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!
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1 ST 6/9 H – wird umgerüstet zu WoT 6/9 H (fluorfrei)
2 ST 6/9H – wird umgerüstet zu ST 6/9 H (fluorfrei)
SK 6/9 S – wird umgerüstet zu SKU 6/9 S (fluorfrei)
XW 6/9n-3 – wird umgerüstet zu XW 6/9n-3 (fluorfrei)
Schaum wird sehr häufig als Löschmittel eingesetzt, weil es zwei Brandklassen gleichzeitig abdeckt: Brandklasse A und Brandklasse B.
Zur Brandklasse B zählen Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen, wie Benzin, Öle, Schmierfette, Lacke, Harze, Wachse, Teer usw. Die abdeckende, beständige und gleitfähige Schaumschicht des Schaumfeuerlöschers ermöglicht es, diese Flüssigkeitsbrände zu löschen.
Andere Löschmittel unterscheiden sich vom Schaumlöschmittel wie folgt:
- ABC-Pulver ist zwar ähnlich leistungsstark wie Schaum, hinterlässt nach einem Löscheinsatz jedoch deutlich stärkere Verschmutzungen. Löschpulver wird daher für Außenbereiche, Garagen, Parkhäuser u. ä. empfohlen.
- CO2-Feuerlöscher löschen nahezu rückstandslos, sind frei von Fluor, frostsicher und nicht elektrisch leitend. Sie sind für die Brandklasse B geeignet – decken also im Gegensatz zu Schaum NICHT die Brandklasse A ab. Vorsicht beim Einsatz in engen Räumen!
- Wasser-Feuerlöscher eignen sich gut, Feuerlöscher mit wässriger Salzlösung sogar hervorragend zum Löschen von Entstehungsbränden der Brandklasse A. Dazu zählen Brände fester Stoffe (hauptsächlich organischer Natur), die normalerweise unter Glutbildung verbrennen, z. B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen. Im Gegensatz zum Schaumfeuerlöscher wird die Brandklasse B damit jedoch nicht abgedeckt.
EMPFEHLUNG:
Der Einsatz von Schaumfeuerlöschern ist sinnvoll in Bereichen, in denen mit brennbaren Flüssigkeiten (Brandklasse B) in größeren Mengen gearbeitet wird.
- Bitte BEACHTEN Sie auch die Empfehlungen aus Punkt 02!
Immer mehr Versicherern sind die möglichen Auswirkungen dieses „Jahrhundertgifts“ zu riskant. Denn Personenschäden und Umweltsanierungskosten können unkalkulierbare Ausmaße annehmen.
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft GDV empfiehlt daher Versicherern, Schäden durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen grundsätzlich erst einmal auszuschließen.
Im „Risikodialog“ mit den Kunden soll anschließend geklärt werden, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Schäden durch bestimmte PFAS-Verbindungen wieder versichert werden. So sollen Versicherer Risiken durch die Ewigkeitschemikalien „besser erkennen, kalkulieren und auf ein wirtschaftlich vernünftiges Maß begrenzen“ können. Der GDV fügt dafür seinen unverbindlichen Musterbedingungen eine neue Vertragsklausel hinzu. Diese kann bei Bedarf in Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen sowie Umweltrisikoversicherungen ergänzt werden. Zur vollständigen GDV-Information ...
Was bedeutet das für PFAS-haltige Feuerlöscher in Betrieben?
- Hier müssen Sie als Betreiber auch Ihre fluorhaltigen Brandschutzanlagen oder Schaumfeuerlöscher berücksichtigen! Auch bei dem Einsatz von PFAS-haltigem Löschmittel ist die Gefahr des Eintrags in die Kanalisation oder die Kontamination von Boden und Gewässern gegeben. Im Falle eines Schadenersatzanspruches wegen PFAS bestände demnach kein Versicherungsschutz; Sie müssten selbst für den verursachten Schaden durch die Chemikalien aufkommen.
Mit diesem Schritt des GDV rückt für Unternehmen auch der frühzeitige Umstieg auf PFAS-freie Feuerlöscher noch stärker in den Fokus. Da es hier längst leistungsstarke, PFAS-freie Alternativen auf dem Markt gibt, ist kaum zu erwarten, dass sich Versicherer auf Ausnahmen für Schäden durch PFAS-haltigen Löschschaum einlassen werden.
Betreiber sollten sich in diesem Bereich durch den Umstieg auf PFAS-freie Feuerlöscher heute schon absichern.
So können Sie das Risiko eingrenzen
Schaumlöschmittel gibt es mittlerweile PFAS-frei und die Umrüstung von Brandschutzanlagen sind unter bestimmten Voraussetzungen eine Option. Decken Sie in Ihrem Betrieb alle Bereiche und Brandklassen ausschließlich mit PFAS-freien, leistungsstarken und umweltfreundlichen Feuerlöschern ab. In diesem Punkt können Sie Ihrer Versicherung ganz einfach ein klares „PFAS-frei“ signalisieren – und gleichzeitig den Wandel in eine gesunde und nachhaltige Zukunft forcieren.
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