Verbot PFAS-haltiger Schaumlöschmittel

EU-weites PFAS-Verbot steht bevor

Die Chemi­ka­lien­gruppe „PFAS“1 soll wegen ihrer ge­sund­heits- und um­welt­be­las­ten­den Eigen­schaf­ten EU-weit re­gu­liert werden. Die spe­ziellen Ver­bote gegen PFAS in Feuer­lösch­schäumen be­tref­fen auch Ihre fluor­hal­tigen Bestands­feuer­löscher!

Es werden unter­schied­liche PFAS-Restrik­tionen an­ge­strebt. Wir klären auf, was Sie dazu wissen sollten und wie Sie sich darauf vor­be­reiten können.


Hintergrund

PFAS sind wegen ihrer schmutz-, fett- und wasserabweisenden Eigenschaften in unzähligen Verbraucherprodukten enthalten. Was vor Jahrzehnten offenbar noch nicht absehbar war: Die Chemikalien sind in die Umwelt und ins Grundwasser gelangt und durch die Nahrungskette mittlerweile auch in unser Blut – und das weltweit. Sie sollen Auslöser zahlreicher, teils chronischer Krankheiten sein.

Da PFAS extrem langlebig sind, lassen sie sich nur schwer oder gar nicht abbauen. Daher sollen PFAS-haltige Produkte EU-weit schnellstmöglich vom Markt genommen werden. Bei der Produktion ist auf PFAS-freie Zusatzstoffe zurückzugreifen. Das ist nicht überall gleich schnell möglich. Für PFAS-haltige Schaumlöschmittel erfolgt das Verbot schrittweise.


Geplante Verbotsfristen

Das PFAS-Verbot für Feuerlöschschäume kommt.
  • PFHxA2-Verbot – Aktualisiert 19.09.2024

    Die Beschränkung von PFHxA und PFHxA-ver­wandten Stoffen wurde mittler­weile von der EU-Kom­mis­sion für be­stimmte An­wen­dungen er­lassen. Damit werden ab April 2026 unter anderem der Verkauf und die Ver­wen­dung von PFHxA in einigen Feuer­lösch­schaum­anwen­dungen ver­boten, zum Bei­spiel für Schu­lungen und Tests sowie für öffent­liche Feuer­wehren. Folg­lich dürfen auch Schaum­feuer­löscher, die i. d. R. bis­her PFHxA ent­hielten, für diese Zwecke nicht mehr ver­wendet werden.

    ACHTUNG: Ab dem 10. Oktober 2026 dürfen PFHxA-haltige Gemische nicht mehr für die breite Öffent­lich­keit in Ver­kehr ge­bracht oder von dieser ver­wen­det werden.3 Zu diesen Ge­mischen zählen nach Aus­kunft des Reach-Help­desks auch PFHxA-haltige Feuer­löscher.

    • Das be­deutet: Ab dem 10. Oktober 2026 dürfen keine PFHxA-halt­igen Feuer­löscher an Gewerbe­betriebe oder Behörden ab­ge­geben werden, in denen die Feuer­löscher in öffent­lichen Räumen hängen (z. B. Kauf­häuser, öffent­licher Ver­wal­tungs­bereich), damit diese nicht von Besuchern ver­wen­det werden könnten.


    Vor diesem Termin ab­ge­ge­bene Feuer­löscher dürfen weiter­hin ver­wendet werden.4 Auch die gewerb­liche Ver­wen­dung dieser Feuerlöscher wäre weiter­hin erlaubt.

Allgemeines PFAS-Verbot in Schaum­löschmitteln – aktu­ali­siert 20.11.2024.

Die EU-Kom­mis­sion hat einen Be­schrän­kungs­vor­schlag ver­öffent­licht, nach dem vor­aus­sicht­lich Mitte 2025 das In­ver­kehr­brin­gen von Feuer­löschern und Ersatz­lösch­mitteln mit PFAS-An­teil in­ner­halb einer Jahres­frist ver­boten wird. Die Her­stel­ler melden diese Pro­dukte da­her heute schon ab. Spä­tes­tens Ende 2030 müssen alle PFAS-hal­ti­gen Feuer­löscher in Be­trie­ben ord­nungs­ge­mäß ent­sorgt worden sein.

  • FAKT IST:

    Es bleibt eine Frage der Zeit, bis alle Ein­satz­zwecke ver­boten und somit alle Betriebe von dem Verbot be­trof­fen sein werden. Daher wird eine hohe Nach­frage nach PFAS-freien Feuer­löschern und der Ent­sorgung von fluor­halti­gem Lösch­mittel er­wartet. Je länger Sie warten, desto teurer könnte der Wechsel zu fluor­freien Alter­na­tiven für Sie werden.

VULKAN produziert und verkauft nur noch PFAS-frei!

VULKAN stellt bereits heute – weit vor Eintritt des PFAS-Verbots – keine Feuerlöscher mit PFAS-Zusätzen mehr her. Ebenso verkaufen wir mittlerweile auch nur noch Feuerlöscher und Löschmittel ohne PFAS-Zusätze.

  • Warum? – Unabhängig vom PFAS-Verbot gilt:

    • Im Vergleich zu anderen Branchen gibt es im Bereich der Schaumlöschmittel mittlerweile PFAS-freie Alternativen.

    • Die Gefährlichkeit von PFAS für die menschliche Gesundheit ist nun seit einiger Zeit bekannt. Deshalb ist es nicht mehr zu verantworten, diese Chemikalien weiterhin in den Umlauf zu bringen.

    • Die Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Versicherungsabdeckung steigt bei PFAS-Umweltschäden und kann sich zu einem unkalkulierbaren Risiko entwickeln (s. u).


Hinweis zu Haftpflichtversicherern

ACHTUNG! Erste Haftpflichtversicherer schließen PFAS aus Versicherungsdeckung aus! Unabhängig vom Verbotsdatum wollen einige Versicherer schon heute nicht mehr für Schäden aufkommen, die im Zusammenhang mit PFAS stehen. Hier müssen Betreiber auch ihre fluorhaltigen Brandschutzanlagen oder Schaumfeuerlöscher berücksichtigen! (siehe "Fragen & Antworten", Punkt 6.)


Fragen und Antworten

Vor allem die Fluorzusätze bzw. PFAS in Schaumlöschmitteln ermöglichten eine effektive Bekämpfung von Flüssigkeitsbränden, also von Bränden der Brandklasse B (wie z. B. Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Stearin, Paraffin) und waren daher erforderlich. Erst seit kurzem sind fluorfreie Schaumlöschmittel auf dem Markt. (Minimax hat mittlerweile sehr leistungsstarke Schaumgeräte im Produktportfolio, die sehr gut als Alternative zum fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher eingesetzt werden können.)


ZUR DEFINITION "PFAS":

„PFAS sind eine Gruppe von Industriechemikalien, die etwa 4.700 Substanzen umfasst. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften werden sie seit langer Zeit in vielen Industriebereichen und auch im Haushalt weit verbreitet eingesetzt. Der Nachteil dieser Verbindungen ist ihre Stabilität und Langlebigkeit (Persistenz), da viele PFAS toxisch sind und sich über die Nahrungskette anreichern.“1

„Die verschiedenen PFAS unterscheiden sich in der Länge ihrer Kohlenstoffketten und den im Molekül vorhandenen, weiteren Strukturen (funktionelle Gruppen). Bislang sind Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) die am besten untersuchten Verbindungen. Diese beiden Verbindungen gehören (zusammen mit anderen verwandten Verbindungen) zur sogenannten 'C8-Fluorchemie'“.2

  • Einschränkungen von Perfluoroktansäure (PFOA)

    PFOA ist in der EU seit 2020 verboten. Bis 2022 durfte der Anteil von PFOA nur noch maximal 0,0000025 % des Gewichtes beinhalten. Seit 2023 ist der Einsatz von PFOA in Feuerlöschmitteln vollständig verboten.

  • Einschränkungen von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)

    Die Grenzwerte von PFOS sind seit 2011 in einer EU-Richtlinie geregelt. Danach darf PFOS nur noch mit maximal 0,001 % des Gewichtes in Feuerlöschmitteln enthalten sein.


Daneben gibt es aber PFAS mit längeren oder kürzeren Kohlenstoffketten. Seit man die problematischen Eigenschaften von PFOA und PFOS erkannt hat, werden alternativ andere Verbindungen eingesetzt, darunter auch PFAS mit kürzeren perfluorierten Kohlenstoffketten.

Außerdem sind zahlreiche sogenannte Vorläuferstoffe im Einsatz, zum Beispiel durch Ether-Bindungen unterbrochene PFAS. Diese Vorläuferstoffe können beispielsweise in schwer abbaubare PFAS wie z. B. PFOA oder PFOS umgewandelt werden.“
3

Entsprechend der Länge der fluorierten Kohlenstoffketten unterscheidet man kurzkettige und langkettige PFAS. Bei den PFCA spricht man bei Verbindungen mit kürzeren Kohlenstoffketten als Perfluoroktansäure (PFOA) von ‚kurzkettig‘.

Zu den kurzkettigen PFCA gehören also

- Perfluorbutansäure (PFBA),
- Perfluorpentansäure (PFPeA),
- Perfluorhexansäure (PFHxA) und
- Perfluorheptansäure (PFHpA).

Bei PFOA, Perfluornonansäure (PFNA) und Verbindungen mit längeren Kohlenstoffketten spricht man von langkettigen PFCA.“
4

Neben der Bezeichnung ‚PFAS‘ für poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen werden häufig auch die Abkürzungen ‚PFT‘ für Perfluortenside und ‚PFC‘ für Per- und polyfluorchemikalien genutzt. Ihre Abgrenzung erfolgt nicht immer scharf. Eine Verwendung dieser Begriffe für die Gruppe der PFAS sollte vermieden werden, da es sich dabei um verschiedene Gruppen von Chemikalien handelt.“5

  • Inhaltsstoffe derzeitige Schaumlöschmittel

    Die derzeit häufig in Schaumfeuerlöschern verwendeten PFC Schaummittel basieren auf kurzkettigen C6-Telomeren (PFHxA) und enthalten daher meist kein PFOA (langkettige C8-Telomere). Das Umweltbundesamt setzt sich dafür ein, dass auch die C6-basierten PFHxA innerhalb der EU reguliert werden.

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Quellen:

1 Webseite des Umweltbundesamtes, "Perfluorierte Alkylsubstanzen - PFAS", Abs. 1 + 2, Stand 02.08.2022
2, 3, 4, 5 Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), (PDF), Stand 02.08.2022

Wenn Schaumfeuerlöscher, dann 100 % fluorfrei

Sollten Betreiber ihre fluor­hal­tigen Schaum­feuer­löscher er­setzen oder aus­tauschen müssen oder ihr Brand­schutz­kon­zept bei der Erst­aus­rüstung Schaum­feuer­löscher für die Brand­klassen A + B fordern, dann empfehlen wir, ab sofort fluor­freie Schaum­feuer­löscher zu wählen. Das wäre lang­fristig eine kosten- und um­welt­opti­male Lösung. Diese Geräte müssten mit In­kraft­treten des Fluor­ver­bots nicht kosten­auf­wendig aus­ge­tauscht oder um­ge­rüstet werden.

Alternativen zu Schaumfeuerlöschern

Sollte das Brand­schutz­konzept oder die Gefährdungsbeurteilung NICHT explizit Schaum­feuer­löscher zur Ab­deckung der Brand­klassen A + B fordern (wenn es also KEINE Bereiche mit einem B-Brand-Risiko gibt, in denen mit brenn­baren Flüssig­keiten in größeren Mengen ge­ar­beitet wird), stehen den Betrieben ge­ge­be­nen­falls fluor­freie Alter­na­tiven zum Schaum­feuer­löscher zur Verfügung.

In dem Fall hätten sie die Mög­lich­keit, vor dem Kauf ihre vor­han­de­nen Brand­risiken bzw. Brand­klassen zu prüfen und diese gezielt mit den dafür er­for­der­lichen Feuer­löschern ab­zu­decken. Häufig ist der Ein­satz eines Schaum­feuer­löschers gar nicht er­forderlich.

  • Empfehlung bei Brandklasse A


In vielen Büros und Ver­kaufs­räumen herrscht häufig nur die Brand­klasse A vor. Bei normaler Brand­ge­fähr­dung sind hier Feuer­löscher mit wässriger Lösung her­vor­ragend ge­eignet. Das Lösch­mittel ist fluor­frei, um­welt­freund­lich, gut bio­lo­gisch ab­bau­bar und sehr leistungs­stark. Es er­reicht im Ver­gleich mit leistungs­starken Schaum­lösch­mitteln für die Brand­klasse A eine gleiche oder höhere Lösch­leistung.

  • Empfehlung bei Brandklasse B


In sensiblen Bereichen können Betriebe für die Brand­klasse B einen CO2-Feuer­löscher be­reit­stellen. Das Lösch­mittel ist frei von Fluor, frost­sicher, nicht elek­trisch leitend und löscht nahezu rück­stands­los. Es deckt je­doch aus­schließ­lich die Brand­klasse B ab. Vor­sicht beim Ein­satz in engen Räumen!

ABC-Pulver­feuer­löscher sind zwar fluor­frei, das Lösch­pulver wird je­doch nicht für innen, sondern für Außen­be­reiche, Garagen, Fahr­zeuge, Heizungs­anlagen, chemische Industrie u. ä. empfohlen, da es nach einem Lösch­ein­satz starke Ver­schmut­zungen hinter­lässt.

Statt Löschmitteltausch zu „fluorfrei“ wechseln

Die weitere Nutzung von PFAS-haltigem Löschmittel für Ersatzfüllungen wird kurzfristig verboten und sollte heute schon nicht mehr erfolgen. Wir empfehlen daher, statt eines Löschmitteltausches auf fluorfreie Alternativen umzusteigen (siehe Punkt 2). Das ist die nachhaltigere und wirtschaftlichere Lösung.

Ja, Vulkan-Schaum-Tuben-Feuerlöscher bzw. Kartuschen-Feuerlöscher lassen sich umrüsten

Für die Umrüstung dieser fluorhaltigen Vulkan-Feuerlöscher stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Möglichkeit 1: 

    Schaum-Tuben-Feuerlöscher (fluorhaltig) wird zu Feuerlöscher ohne Tube (wässrige Lösung, fluorfrei)1

    Wir können Ihre fluorhaltigen Schaum-Tuben-Feuerlöscher zu einem fluorfreien Feuerlöscher OHNE Tube umrüsten. Als Löschmittel dient die wässrige Lösung. Der Feuerlöscher wird damit zu einem fluorfreien Gerät mit wässriger Lösung.

    WICHTIG:

    Durch die Entfernung der Schaum-Tube sind diese Feuerlöscher nicht mehr zum Löschen von Bränden der Brandklasse B geeignet. Die umgerüsteten Feuerlöscher decken ausschließlich die Brandklasse A ab!

  • Möglichkeit 2:

    Schaum-Tuben-Feuerlöscher (fluorhaltig) wird zu Schaum-Tuben-Feuerlöscher (fluorfrei) bzw. Schaum-Kartuschen-Feuerlöscher (fluorhaltig) wird zu Schaum-Kartuschen-Feuerlöscher (fluorfrei)2

    Wenn Sie weiterhin beide Brandklassen A und B abdecken müssen, dann steht für Sie eine weitere Umrüstungsform zur Verfügung:

    Wir können die fluorhaltigen Schaum-Tuben bzw. Schaum-Kartuschen in Ihren Vulkan-Feuerlöschern gegen die neuen fluorfreien Tuben bzw. fluorfreien Kartuschen austauschen. Ihre Feuerlöscher bleiben also Schaum-Feuerlöscher zur Abdeckung der beiden Brandklassen A und B. Sie sind dann jedoch fluorfrei.

Sie sind nicht sicher, ob es sich bei Ihren Vulkan-Feuerlöschern um umrüstbare Schaum-Tuben- oder Schaum-Kartuschen-Feuerlöscher handelt? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!

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1 ST 6/9 H – wird umgerüstet zu WoT 6/9 H (fluorfrei)
2 ST 6/9H – wird umgerüstet zu ST 6/9 H (fluorfrei)
   SK 6/9 S – wird umgerüstet zu SKU 6/9 S (fluorfrei)
   XW 6/9n-3 – wird umgerüstet zu XW 6/9n-3 (fluorfrei)

Schaum wird sehr häufig als Lösch­mittel ein­ge­setzt, weil es zwei Brand­klassen gleich­zeitig ab­deckt: Brand­klasse A und Brand­klasse B.

Zur Brand­klasse B zählen Brände von flüs­si­gen oder flüssig wer­den­den Stoffen, wie Benzin, Öle, Schmier­fette, Lacke, Harze, Wachse, Teer usw. Die ab­deckende, be­stän­dige und gleit­fähige Schaum­schicht des Schaum­feuer­löschers er­mög­licht es, diese Flüssig­keits­brände zu löschen.

Andere Lösch­mittel unter­scheiden sich vom Schaum­lösch­mittel wie folgt:

  • ABC-Pulver ist zwar ähn­lich leistungs­stark wie Schaum, hinterlässt nach einem Lösch­ein­satz jedoch deut­lich stärkere Ver­schmut­zun­gen. Lösch­pulver wird daher für Außen­be­reiche, Garagen, Park­häuser u. ä. emp­fohlen.

  • CO2-Feuer­löscher löschen nahe­zu rück­stands­los, sind frei von Fluor, frost­sicher und nicht elek­trisch leitend. Sie sind für die Brand­klasse B ge­eignet decken also im Gegen­satz zu Schaum NICHT die Brandklasse A ab. Vorsicht beim Einsatz in engen Räumen!

  • Wasser-Feuer­löscher eignen sich gut, Feuer­löscher mit wässriger Salzlösung sogar her­vor­ra­gend zum Löschen von Ent­ste­hungs­bränden der Brand­klasse A. Dazu zählen Brände fester Stoffe (haupt­säch­lich orga­nischer Natur), die normaler­weise unter Glut­bildung ver­brennen, z. B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Auto­reifen. Im Gegen­satz zum Schaum­feuer­löscher wird die Brand­klasse B damit jedoch nicht ab­ge­deckt.

EMPFEHLUNG:

Der Einsatz von Schaum­feuer­löschern ist sinn­voll in Bereichen, in denen mit brenn­baren Flüssig­­keiten (Brand­klasse B) in größeren Mengen ge­ar­beitet wird.

  • Bitte BEACHTEN Sie auch die Empfehlungen aus Punkt 02!

Immer mehr Versicherern sind die möglichen Auswirkungen dieses „Jahrhundertgifts“ zu riskant. Sie schließen Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit PFAS schon vor Eintritt des Verbots aus der Versicherungsdeckung aus. Denn Personenschäden und Umweltsanierungskosten können unkalkulierbare Ausmaße annehmen. Daher klären einige Versicherer bereits bei Neu- und Bestandskunden ab, ob in ihren Betrieben PFAS eingesetzt werden.

  • Hier müssen Betreiber auch ihre fluorhaltigen Brandschutzanlagen oder Schaumfeuerlöscher berücksichtigen!


"Von der Versicherung ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)",

lautet bereits eine Klausel eines Versicherers. Auch bei dem Einsatz von PFAS-haltigem Löschmittel ist die Gefahr des Eintrags in die Kanalisation oder die Kontamination von Boden und Gewässern gegeben. Im Falle eines Schadenersatzanspruches wegen PFAS bestände demnach kein Versicherungsschutz; Betriebe müssten selbst für den verursachten Schaden durch die Chemikalien aufkommen.  

So können Betreiber das Risiko eingrenzen


Schaumlöschmittel gibt es mittlerweile PFAS-frei und die Umrüstung von Brandschutzanlagen sind unter bestimmten Voraussetzungen eine Option. In Betrieben sollten alle Bereiche und Brandklassen ausschließlich mit PFAS-freien, leistungsstarken und umweltfreundlichen Feuerlöschern abgedeckt werden. In diesem Punkt können Betreiber ihrer Versicherung ganz einfach ein klares „PFAS-frei“ signalisieren – und gleichzeitig den Wandel in eine gesunde und nachhaltige Zukunft forcieren.

 

 

 

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1   PFAS sind eine Gruppe von Industriechemikalien, die etwa 4.700 Substanzen umfasst ("Fragen & Antworten", Punkt 01).
2   PFHxA = Perfluorhexansäure; gehört in die Gruppe der PFAS
    (Hauptwirkstoff von AFFF-Löschschäumen zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B)
3  gem. Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/2462 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
4  gem. Absatz 7 der Verordnung (EU) 2024/2462 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006